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OLG Hamm, 29.08.2000 - 4 Ss 843/00 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Gesamtfreiheitsstrafe, Einbeziehung einer früheren Strafe, Bewährung, Geldauflage, Anrechnung der erbrachten Leistungen, keine Berücksichtigung bei der Gesamtfreiheitsstrafe
Verfahrensgang
- AG Delbrück, 21.07.1999 - 3 Ds 362 Js 22/99
- LG Paderborn, 22.09.1999 - 3 Ns 173/99
- OLG Hamm, 29.08.2000 - 4 Ss 843/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …
Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2000 - 4 Ss 843/00
Entfällt eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen Einbeziehung der Strafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, und ist für die Nichterstattung von Geldleistungen, die in Erfüllung einer Auflage nach § 56 b Abs. 2 Nr. 2 StGB erbracht worden sind, ein Ausgleich geboten, so ist dieser nämlich durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken (BGHSt 36, 378, 381 f.).Die gebotene Anrechnung erfolgt somit grundsätzlich durch Berücksichtigung bei der Vollstreckung, nicht schon bei der Bemessung der Strafe (BGHSt 36, 378, 382).
- BGH, 02.02.1994 - 3 StR 615/93
Erfüllung - Bewährungsauflagen - Einbeziehung - Entscheidung - Urteil - …
Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2000 - 4 Ss 843/00
Vielmehr konnte der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst entscheiden (vgl. BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 - Anrechnung 3 (Entscheidung durch Revisionsgericht)).